§ 1 Vertragsparteien
Vermieter: Claudia und Jochen Anderweit, Postdamm 33, 48527 Nordhorn.
Mieter: Interessierter, der eine Buchungsanfrage an den Vermieter stellt.
§ 2 Zustandekommen des Mietvertrags
Der Mietvertrag kommt zustande, indem der Mieter eine verbindliche Buchungsanfrage stellt und der Vermieter eine entsprechende Buchungsbestätigung herausschickt.
§ 3 Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter die Ferienwohnung Nr. 201 in der „Inselresidenz Strandburg“, Strandstraße 4, 26571 Juist.
Die Größe der Mieträume beträgt ca. 63 m². Die Ausstattung der Wohnung ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website www.juist-traum.de.
Babybett und/oder Kinderhochstuhl können auf Anfrage gestellt werden.
Weiterhin vorhanden sind Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher und Bademäntel.
Die maximale Belegungszahl beträgt sechs Personen, wobei für die Personen 5 und 6 die Couch im Wohnzimmer aufgebettet wird.
Die Ferienwohnung wird zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der maximalen Personenzahl belegt werden.
Dem Mieter werden zu Mietbeginn zwei Wohnungsschlüssel übergeben.
Bei der Wohnung handelt es sich um eine Nichtraucherwohnung. Die Haltung von Tieren in der Wohnung ist ausdrücklich nicht gestattet.
Münzwaschmaschinen und -trockner stehen im Keller zur allgemeinen Verfügung.
§ 4 Mietdauer, An- und Abreise
Die jeweilige Mietdauer ergibt sich aus der verbindlichen Buchungsbestätigung. Die Ferienwohnung wird vermietet vom Anreisetag ab 17:00 Uhr bis zum Abreisetag bis 10:00 Uhr. (Die Abreise ist verbindlich. Sollte der Mieter am Anreisetag früher auf der Insel sein, kann die Wohnung nach Rücksprache mit der Hausdame ggf. früher bezogen werden.)
Zum Ende der Mietzeit hat der Mieter das Objekt geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Die Schlüssel sind in den Briefkasten an der Rezeption zu werfen. Die Reinigung von Besteck und Geschirr ist Sache des Mieters und nicht Teil der Endreinigung. Die Spülmaschine ist ausgeräumt zu übergeben. Der Müll ist vom Gast vor der Abreise nach den Mülltrennungsvorschriften der Gemeinde Juist zu entsorgen. Weiterhin wird der Mieter gebeten, die Bettwäsche abzuziehen.
§ 5 Miete, Zahlungsweise
Die Höhe der Miete inkl. Endreinigung ergibt sich aus der verbindlichen Buchungsbestätigung. In der Miete sind 7% Umsatzsteuer enthalten. Verbrauchsabhängige Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser, Heizung usw. sind im Mietpreis enthalten. Der Mieter gibt bei seiner Buchung die verbindliche Personenzahl inkl. aller Kinder an, die im angefragten Zeitraum in der Wohnung sein werden. Fallen für einzelne Personen Zusatzkosten an, werden stets alle Kinder bei der Geamtzahl der Gäste mitgezählt.
Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 25% des Gesamtmietpreises an den Vermieter zu zahlen. Der Restbetrag (75%) muss spätestens 28 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Die Zahlung ist ausschließlich per Überweisung möglich, der Vermieter teilt dem Mieter die Bankverbindung in der Buchungsbestätigung mit.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen gemäß der Pauschalen nach §6 der vorliegenden Mietbedingungen.
(Querverweis: Leistungen und Preise)
§ 6 Rücktritt
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar in folgender Höhe:
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Objekt anderweitig zu vermieten. In diesem Fall ist die Entschädigung nur für die ursprünglich gebuchten, aber nicht vermieteten Tage anteilig fällig.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist eine Rückzahlung des Mietpreises ausgeschlossen.
Eine Stornierung der Buchung kann nur in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
§ 7 Sorgfaltspflichten des Mieters, Haftung
Der Mieter hat die Ferienwohnung und die verbundenen Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Wohnung oder Gebäude hat der Mieter unverzüglich zu melden und zu ersetzen, wenn sie von ihm oder einer seiner Begleitpersonen oder Besucher verursacht wurden. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung gemäß der in der Ferienwohnung befindlichen Inventarliste auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich ggü. der Hausdame geltend zu machen.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle (z.B. Windeln, Feuchttücher, Binden, Tampons), Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Es handelt sich bei der Ferienwohnung um ein Nichtraucherobjekt!
Bei Verlust eines Haustür-/Wohnungsschlüssels ist umgehend die Hausdame zu informieren. Der Ersatz des Schlüssels wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
Bei evtl. auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. einen evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Die Handtücher dürfen nicht mit zum Strand genommen werden.
§ 8 Textform
Änderungen oder Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Mietbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. zum Ausfüllen der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Mietbedingungen gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Nordhorn.